Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18. Oktober 2021 (10 K 759/21)entschieden, dass die einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 Datenschutz-Grundverordnung begründende Verletzung nachzuweisen ist.
FG Barden-Württemberg: Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 Datenschutz-Grundverordnung
von Hamelneinfachonline | Sep. 5, 2022 | Uncategorized
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