Das FG Münster hat mit Urteil vom 16. August 2022 (6 K 2688/19 E) entschieden, dass der für die Privatnutzung eines betrieblichen PKW sprechende Anscheinsbeweis auch auf andere Weise als durch das Vorhandensein eines in Status und Gebrauchswert vergleichbaren Pkw im Privatvermögen erschüttert werden kann.
FG Münster: Erschütterung des für eine private Pkw-Nutzung sprechenden Anscheinsbeweises
von Hamelneinfachonline | Sep. 16, 2022 | Uncategorized
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