Die Finanzverwaltung hat am 25. Oktober 2022 den Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht, dass zum Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Stellung nimmt.
BMF: Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand; Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts
von Hamelneinfachonline | Okt. 25, 2022 | Uncategorized
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