Das BMF hat das Protokoll vom 30. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 22. Juli 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bekannt gegeben.
BMF: Abkommensrechtlicher Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Litauen
von Hamelneinfachonline | Nov 3, 2022 | Uncategorized
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