Das BMF hat das Protokoll vom 29. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 21. Februar 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bekannt gegeben.
BMF: Abkommensrechtlicher Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Lettland
von Hamelneinfachonline | Nov 8, 2022 | Uncategorized
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