Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 22. November 2022 zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des BFH-Urteils vom 16. September 2021, IV R 7/18, zur Gewährung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. GewStG in den Fällen einer Betriebsaufspaltung Stellung genommen.
BMF: Billigkeitsmaßnahmen zur Gewährung der erweiterten Kürzung in den Fällen einer Betriebsaufspaltung
von Hamelneinfachonline | Nov 25, 2022 | Uncategorized
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