Betriebe, die ihren Mitarbeitern zusätzliche freie Arbeitstage in Form von Altersfreizeit gewähren, können hierfür eine steuermindernde Rückstellung bilden. Dies hat das FG Köln mit Urteil vom 10. November 2021 entschieden (12 K 2486/20).
FG Köln: Betriebe können steuermindernde Rückstellung für Altersfreizeit bilden
von Hamelneinfachonline | Nov 29, 2022 | Uncategorized
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