Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 15. November 2022 (6 K 1577/22) hat das FG Rheinland-Pfalz der Klage einer Frau aus Pirmasens wegen Kindergeld stattgegeben, weil die (auch für Pirmasens) zuständige Agentur für Arbeit Kaiserslautern auf zwei gerichtliche Anfragen nicht reagiert und das Gericht deshalb keine Zweifel hatte, dass das Kind der Klägerin – wie von ihr vorgetragen – im streitigen Zeitraum dort als ausbildungsplatzsuchend gemeldet war.
FG Rheinland-Pfalz rügt Agentur für Arbeit Kaiserslautern wegen "Missachtung des Gerichts" und gibt Klage wegen Kindergeld statt
von Hamelneinfachonline | Dez 9, 2022 | Uncategorized
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