Kauft eine Erzeugergenossenschaft Lebensmittel von ihren Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Erzeuger an und liefert diese Lebensmittel in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Abnehmer weiter, sind „Marktgebühren“, die die Erzeugergenossenschaft von dem an die Erzeuger zu zahlenden Kaufpreis abzieht, kein Entgelt für eine Vermarktungsleistung.
BFH: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer Erzeugergenossenschaft
von Hamelneinfachonline | Dez 22, 2022 | Uncategorized
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