Eine Anwartschaft auf den Bezug von Geschäftsanteilen an einer GmbH (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) im Rahmen einer Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbständig übertragbar ist. Dies setzt voraus, dass die Kapitalerhöhung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen bzw. der entsprechende Beschluss in das Handelsregister eingetragen worden ist.
BFH: Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung
von Hamelneinfachonline | Jan 20, 2023 | Uncategorized
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