Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 25. Januar 2023 (IV C 5 – S 2342/20/10008 :003) zur Anzeigepflicht des Arbeitgebers nach § 41c Absatz 4 EStG bei nachträglicher Abweichung von bereits an den Arbeitnehmer gezahlten Beträgen Stellung genommen.
BMF: Lohnsteuerliche Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes
von Hamelneinfachonline | Jan. 27, 2023 | Uncategorized
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