Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 10. Februar 2023 (IV C 2 – S 2770/19/10006 :008) die Auffassung vertreten, dass eine Verrechnung vororganschaftlicher Verluste entgegen den Ausführungen in Randnummer 25 des BFH-Urteils I R 27/18 vom 11. August 2021 weiterhin nur unter den Voraussetzungen des § 15 Satz 1 Nummer 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) zulässig ist.
BMF: Aufspaltungsbedingter Übertragungsgewinn ist Organträgerin zuzurechnen
von Hamelneinfachonline | Feb 14, 2023 | Uncategorized
Neueste Kommentare