Technische Gründe im Sinne von § 130d Satz 2 ZPO liegen nur bei einer Störung der für die Übermittlung erforderlichen technischen Einrichtungen vor, nicht dagegen bei in der Person des Einreichers liegenden Gründen (hier: Erkrankung).
BGH: Erkrankung des Rechtsanwalts keine technische Störung der elektronischen Übermittlung mittels beA
von Hamelneinfachonline | Feb 17, 2023 | Uncategorized
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