Zur Frage des Verschuldens eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis – hier Berufungseinlegung – bei Nichtbeachtung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes an das Gericht (§ 130d Satz 1 ZPO) infolge einer unvollständigen beziehungsweise fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung.
BGH zur Pflicht zur elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes an das Gericht (§ 130d Satz 1 ZPO) infolge einer unvollständigen beziehungsweise fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung
von Hamelneinfachonline | Feb 22, 2023 | Uncategorized
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