Die qualifizierte elektronische Signatur der als Anlage zur Berufungsschrift übersandten Abschrift des angefochtenen Urteils ersetzt nicht die qualifizierte elektronische Signatur der über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach übersandten Berufungsschrift.
BGH: Fehlende qualifizierte elektronische Signatur der über EGVP übersandten Berufungsschrift
von Hamelneinfachonline | Feb 24, 2023 | Uncategorized
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