Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 23. Februar 2023 (IV B 6 – S 1315/19/10030 :051) eine vorläufige Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2022 bekannt gemacht.
BMF: Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
von Hamelneinfachonline | Feb 24, 2023 | Uncategorized
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