Das Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion hat sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht. Zur Unterstützung der Betroffenen in der Türkei und in Syrien hat die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 27. Februar 2023 (IV C 4 – S 2223/19/10003 :019) Verwaltungserleichterungen zusammengefasst. Sie gelten für Maßnahmen, die vom 6. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden.
BMF: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien
von Hamelneinfachonline | Feb 28, 2023 | Uncategorized
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