NV: Bei summarischer Prüfung bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge (entgegen BFH-Beschlüsse vom 31.08.2021 – VII B 69/21 (AdV); vom 23.05.2022 – V B 4/22 (AdV), und vom 11.11.2022 – VIII B 64/22 (AdV)).
BFH: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge
von Hamelneinfachonline | Mrz. 23, 2023 | Uncategorized
Neueste Kommentare