1. Maßgebend für den Vorsteuerabzug ist nicht nur die Verwendung der vom Steuerpflichtigen bezogenen Eingangsleistung, sondern auch der ausschließliche Entstehungsgrund des Eingangsumsatzes.
BFH zur Photovoltaik-Anlage: Vorsteuerabzug aus Reparaturkosten für Hausdach
von Hamelneinfachonline | Apr. 13, 2023 | Uncategorized
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