Das FG Münster hat mit Zwischen-Gerichtsbescheid vom 14. April 2023 (7 K 86/23 E) entschieden, dass eine im Januar 2023 von einem Steuerberater für seine Mandanten per Telefax erhobene Klage zulässig ist, wenn dieser den Registrierungsbrief noch nicht erhalten hatte, aber auch keinen „Fast-Lane-Antrag“ gestellt hatte.
FG Münster: Klageerhebung durch Steuerberater per Telefax ist trotz Möglichkeit der beSt-Beantragung per „Fast-Lane“ zulässig
von Hamelneinfachonline | Apr. 21, 2023 | Uncategorized
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