1. Erstattungsansprüche des Jobcenters nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 102 bis 105 SGB X sind mit der allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen, da zwischen den Leistungsträgern kein Über- und Unterordnungsverhältnis besteht.
BFH: Allgemeine Leistungsklage des Jobcenters gegen die Familienkasse wegen Erstattung
von Hamelneinfachonline | Mai 11, 2023 | Uncategorized
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