1. Die Fähigkeit des volljährigen behinderten Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs seines gesamten existenziellen Lebensbedarfs einerseits und der finanziellen Mittel –seiner Einkünfte und Bezüge– andererseits zu prüfen; das Vermögen des Kindes bleibt dabei unberücksichtigt (ständige Rechtsprechung).
BFH: Selbstunterhalt des behinderten Kindes aus einer durch Vermögensumschichtung begründeten privaten Rente
von Hamelneinfachonline | Mai 11, 2023 | Uncategorized
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