Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 12. Mai 2023 (III C 3 – S 7492/23/10001 :001) zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens für Leistungen an berechtigte Personen der NATO-Hauptquartiere Stellung genommen.
BFM: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
von Hamelneinfachonline | Mai 16, 2023 | Uncategorized
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