1. NV: Die Beiladung einer GmbH gemäß § 60 Abs. 3 FGO ist nicht deshalb entbehrlich, weil die GmbH keinen Geschäftsführer mehr hat und damit prozessunfähig ist.
BFH: Beiladung einer prozessunfähigen GmbH, korrespondierende Bilanzierung bei einer atypisch stillen Gesellschaft
von Hamelneinfachonline | Mai 19, 2023 | Uncategorized
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