1. NV: Nach der Rechtslage bis zur Einfügung des § 20 Abs. 2 Sätze 4 und 5, Abs. 4 Sätze 8 und 9 EStG durch das Investmentsteuerreformgesetz vom 19.07.2016 sind im Fall des sog. Bondstripping von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen deren Anschaffungskosten nicht auf den durch die Trennung entstandenen Anleihemantel und die Zinsscheine aufzuteilen.
BFH: Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und –verlusten im Falle des sog. Bondstripping
von Hamelneinfachonline | Mai 19, 2023 | Uncategorized
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