1. NV: Die Anwendung von Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 hat Vorrang vor der Anwendung der sog. Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich 1959/2001 (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).
BFH: Verfassungsgemäße Besteuerung eines Grenzgängers nach dem sog. Kassenstaatsprinzip
von Hamelneinfachonline | Jun 22, 2023 | Uncategorized
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