Mit Schreiben vom 13. Juli 2023 hat das BMF den Entwurf eines BMF-Schreibens zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG) an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 10. August 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf per E-Mail an IVC2@bmf.bund.de gegeben.
BMF: Entwurf eines BMF-Schreibens zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen
von Hamelneinfachonline | Jul 18, 2023 | Uncategorized
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