1. NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, dass der Inhaber eines Grillstands in einem Biergarten vor Einführung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen erbrachte, wenn er an Biergartenbesucher gegen Entgelt Speisen abgab und aufgrund des Pachtvertrags mit dem Betreiber des Biergartens berechtigt war, seinen Kunden die Infrastruktur des Biergartens zur Verfügung zu stellen.
BFH: Besteuerung von Umsätzen in einem Biergarten; Zurechnung der Verzehrvorrichtungen des Biergartens; Ausgabe von Mehrweg-Geschirr und -Besteck; Schätzung der Umsätze, die Speisen zum Mitnehmen betreffen
von Hamelneinfachonline | Aug 11, 2023 | Uncategorized
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