1. Einzelvertragliche Vereinbarungen, nach denen sich ein Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Fortbildung zu beteiligen hat, wenn er diese nicht beendet, sind grundsätzlich zulässig. Sie benachteiligen den Arbeitnehmer nicht generell unangemessen (Rn. 20).
BAG: AGB-Kontrolle – Rückzahlung von Fortbildungskosten für einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung
von Hamelneinfachonline | Aug 15, 2023 | Uncategorized
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