1. NV: Für Steuerberater steht seit dem 01.01.2023 ein sicherer Übermittlungsweg im Sinne des § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur Verfügung, zu dessen Nutzung sie gemäß § 52d Satz 2 FGO verpflichtet sind.
BFH: Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023
von Hamelneinfachonline | Aug 24, 2023 | Uncategorized
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