Mit Beschluss vom 28. Juli 2023 (2 BvL 22/17) hat das BVerfG eine Vorlage des FG Köln für unzulässig erklärt. Das Vorlageverfahren betrifft die Frage, ob der im EStG vorgesehene Ansatz eines Rechnungszinsfußes von 6 % zur Ermittlung der Pensionsrückstellung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.
BVerfG: Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen mit einem starren Rechnungszinsfuß von 6 %
von Hamelneinfachonline | Aug 29, 2023 | Uncategorized
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