1. NV: § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 ist auch auf Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften anzuwenden.
BFH: Schadensersatzleistung für den Wertverlust einer Beteiligung und eines Gesellschafterdarlehens bei Gewinnhinzurechnung des entsprechenden Bilanzverlusts
von Hamelneinfachonline | Aug 31, 2023 | Uncategorized
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