Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes gilt nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
BFH: Durchschnittssatzbesteuerung nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe
von Hamelneinfachonline | Sep 7, 2023 | Uncategorized
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