Das BMF-Schreiben gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 Bewertungsgesetz (BewG) für Stichtage ab 1. Januar 2024 berechnet wird.
Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2024
von Hamelneinfachonline | Dez 1, 2023 | Uncategorized
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