Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2024 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL–Mehrwertsteuersystemrichtlinie erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 24. November 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2023 Nr. C 854) veröffentlicht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht.
Artikel 344 und 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL–Mehrwertsteuersystemrichtlinie) – Sonderregelung für Anlagegold
von Hamelneinfachonline | Dez 4, 2023 | Uncategorized
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