In diesem Gesetz werden die sich durch das Mehrseitige Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) ergebenden Modifikationen der erfassten Steuerabkommen dargestellt und die Anwendung sowie der Vorrang der BEPS-MLI-Regelungen hinsichtlich des jeweiligen Abkommens konkretisiert.
Gesetz zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 (BGBl. 2020 II S. 946, 947) und weiterer Maßnahmen
von Hamelneinfachonline | Dez 19, 2023 | Uncategorized
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