Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV–Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen Technische Richtlinie überarbeitet.
Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
von Hamelneinfachonline | Dez 29, 2023 | Uncategorized
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