Hierzu: BMF-Schreiben vom 18. Juni 2024.
Weitere Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Feststellungsjahr 2022, dem ein Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft zugrunde liegt, das nach dem 31. Dezember 2021 beginnt
von Hamelneinfachonline | Juni 18, 2024 | Uncategorized
Neueste Kommentare