Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2025 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. C, C/2024/6669, 5.11.2024) veröffentlicht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht.