Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 2. Januar 2025 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2025 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist.
Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz (InvStG); Basiszins zum 2. Januar 2025
von Hamelneinfachonline | Jan. 10, 2025 | Uncategorized
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