Damit die Verwaltungsdigitalisierung und das Once-Only-Prinzip erfolgreich umgesetzt werden kann, muss das Recht digitaltauglich sein. Eine zentrale Voraussetzung dafür sind interoperable Rechtsbegriffe. „Sich einander Verstehen“ gilt sowohl im Recht als auch in der Technik – vom Rechtsbegriff bis zum Datenfeld.