Once-Only-Netzwerk

Unser Netzwerk steht für: Verwaltung.Gemeinsam.Einfach.Machen. Es denkt und gestaltet Verwaltungsprozesse für Bund, Länder und Kommunen neu. Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten für Verwaltungsleistungen nur noch einmal angeben...

Konsultationsvereinbarung vom 11. Januar 2024 zur Anwendung des Abkommens vom 23. April 2012 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 6. Juli 2023 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Vereinbarung zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Luxemburgehmen tätig sind

Neuregelung zur verfahrensrechtlichen Behandlung von Körperschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes (§ 14b Abgabenordnung (AO)) ab 1. Januar 2024

Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023, BGBl. I 2023 Nr. 411, wurde in § 14b Abgabenordnung (AO) eine Neuregelung zur verfahrensrechtlichen Behandlung von Körperschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses...