News aus der Kanzlei

Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG

Mit Schreiben vom 24. März 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 5. Mai 2025 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf per E-Mail an IVC2@bmf.bund.de gegeben.

Sechste Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung

Kürzlich haben Armenien, Moldau und die Ukraine das MCAA CRS gezeichnet. Die Voraussetzungen des § 7 MCAA CRS wurden geprüft und liegen vor. Diese Staaten sollen daher in die CRS-Ausdehnungsverordnung aufgenommen werden, damit der automatische Finanzkonteninformationsaustausch ab dem nächsten Austauschzeitpunkt am 30. September 2025 auch mit Armenien, Moldau und der Ukraine erfolgen kann.

Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den Bundesländern Vorgaben zu den ertragsteuerrechtlichen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten wie Bitcoin erarbeitet. Damit erhalten die Steuerpflichtigen eine Hilfestellung bei der Dokumentation und Erklärung ihrer Einkünfte und die Finanzämter Hinweise zur Prüfung und Veranlagung entsprechender Steuererklärungen.

Das Amtliche AO-Handbuch 2024 ist online

Ab sofort ist die aktuelle Ausgabe des Amtlichen AO-Handbuchs in digitaler Form verfügbar. Unter www.bmf-ao.de finden Sie alle rund um die Abgabenordnung notwendigen aktuellen Bestimmungen übersichtlich dargestellt.

Praxischecks zur Umsetzung der Wachstumsinitiative

Die von der Bundesregierung beschlossene Wachstumsinitiative sieht vor, dass jedes Ressort im Jahr 2024 mindestens zwei Praxischecks durchführt, die zu konkreten Bürokratieentlastungsvorschlägen führen.

Sechstes Steuerforum der Finanzverwaltung

Wir freuen uns, das 6. Steuerforum der Finanzverwaltung ankündigen zu dürfen. Das Steuerforum wird am 16. und 17. September 2025 wieder im Matthias-Erzberger-Saal im Bundesfinanzministerium in Berlin stattfinden.

Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung)

Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden (§ 7 Absatz 4 bis 5b Einkommensteuergesetz) ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 86/97, BStBl II 2001, 183). Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die es unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen. Zusätzlich steht eine Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises zur Verfügung.

Interoperable Rechtsbegriffe für effektive Datennachnutzung

Damit die Verwaltungsdigitalisierung und das Once-Only-Prinzip erfolgreich umgesetzt werden kann, muss das Recht digitaltauglich sein. Eine zentrale Voraussetzung dafür sind interoperable Rechtsbegriffe. „Sich einander Verstehen“ gilt sowohl im Recht als auch in der Technik – vom Rechtsbegriff bis zum Datenfeld.

Das Amtliche Lohnsteuer-Handbuch 2025 ist online

Ab sofort ist die aktuelle Ausgabe des Amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs in digitaler Form verfügbar. Unter www.bmf-lsth.de finden Sie eine übersichtliche Darstellung der Gesetze, Richtlinien und Hinweise zur Lohnsteuer für das Jahr 2025.